Schäden durch Klimakleber

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Risikoberatung
Gefühlt, ist es momentan zwar etwas ruhiger geworden … aber in den vergangenen Monaten haben Klimaaktivisten – ungeachtet ihrer hehren Ziele – nicht nur auf Straßenkreuzungen für Unmut gesorgt: Luxusläden, Privatflugzeuge, Yachten und FirstClassHotels u.a. in Berlin, Wien, Sylt und an der Ostsee wurden beschädigt und/oder im Betriebsablauf gestört. Mit Sitzblockaden bis hin zu Rauchfackeln und Beschmierungen waren die Schäden bislang zwar ärgerlich, tendenziell aber noch überschaubar … Sachschäden & Betriebsausfälle Viele Hoteliers beschäftigt daher die Frage: wer kommt für Sachschäden oder Betriebsausfälle auf? Von den Aktivisten wird in den meisten Fällen nicht viel zu holen sein. Gleich vorweg: in Standardpolicen wird man vergeblich nach Versicherungsschutz suchen. Der häufig über Einbruch-Diebstahl mitversicherte Vandalismus setzt den Einbruch ins Gebäude voraus, was in den uns bekannten Fällen nicht der Fall war. Gängige Bausteindeckungen erfordern zumindest den Einschluss von Graffitischäden (Entschädigungen auf Schmierereien begrenzt, häufig auch mit geringen Entschädigungsgrenzen) oder Gebäudebeschädigungen durch Dritte (Entschädigung auf Gebäudeschäden begrenzt). Idealerweise ist über EC-Gefahren der Baustein böswillige Beschädigung eingeschlossen: hier gilt dann jede vorsätzliche unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen versichert – mit entsprechend abgestimmter Betriebsunterbrechungsversicherung auch der dadurch entstehende Betriebsausfall. Kein Versicherungsschutz Handelt es sich jedoch um reine Sitzblockaden vor dem Hotel oder auf Zufahrten zum Hotel/Urlaubsgebiet (ohne Sachschäden) besteht für Betriebsausfälle i.d.R. kein Versicherungsschutz, ebenso für Lieferengpässe, schlechte Publicity, ausbleibende Buchungen und abreisende/nichtanreisende Gäste. An Szenarien wie innere Unruhe (einschl. Plünderungen) und Terror mag man gar nicht denken – sie wären aber über Zusatzbausteine noch versicherbar. Bei Revolution, Rebellion oder Bürgerkrieg wird es dann aber eng mit Versicherungsschutz – üblicherweise greifen hierfür Deckungsausschlüsse. Die Differenzierung der Situationen werden dabei von den Behörden vorgenommen. Haftungsansprüchen von Gästen? Sofern von Gästen ins Zimmer eingebrachte Sachen zu Schaden kommen sollte eine Entschädigung über die Hotelhaftpflichtversicherung möglich sein (verschuldensunabhängig lt. BGB §701/702) jedoch max. 3.500 EUR (Wertsachen 800 EUR). Darüber hinausgehende Ansprüche an das Hotel scheinen kaum aussichtsreich. Auch Reiseversicherungen werden i.d.R. keine Leistungen erbringen. Für beschädigte Gäste-Fahrzeuge (auch hoteleigene) sollte die Vollkaskoversicherung (sofern vorhanden) aufkommen. Für den hoffentlich unwahrscheinlichen Fall, dass es im Zusammenhang mit Aktionen von Klimaaktivisten zu Personenschäden kommt, dürften (häufig nicht sehr aussichtsreiche) Haftungsansprüche gegenüber den Verursachern bestehen. Eigene Policen, wie Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Rechtsschutzversicherung werden aber – abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk – i.d.R. leisten.

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